VL-Sparen: Was ist das?
VL steht für Vermögenswirksame Leistung. Was zunächst einmal etwas langweilig klingt, ist bei genauerem Hinsehen ziemlich spannend. Denn es bedeutet, dass Sparen gefördert wird. Sprich, der Sparer arbeitet zwar für sein Geld – lässt es aber wiederum clever für sich arbeiten. Und das mit doppelter finanzieller Hilfestellung, zum einen vom Arbeitgeber, zum anderen vom Staat.
Dazu braucht er nur einen VL-Vertrag. Dieser läuft sieben Jahre lang, dann kann der nächste beginnen. Keine Sorge, die Anbieter weisen in der Regel auf das nahende Ende des Sparvertrags hin. Es kann also problemlos und ohne Aufwand weiter gehen.
VL-Sparen: Wie kann ich sparen?
Eine ganze Reihe von Produkten tragen den Stempel „VL-fähig“. Bausparverträge etwa oder die Tilgung einer Baufinanzierung. Am lukrativsten sind in der Regel Aktienfondssparpläne , bei denen bestimmte Aktienfonds bespart werden – auch wenn sie höhere Risiken mit sich bringen. Jeder Fondsanbieter hat Fonds, die mit dem Kürzel „VL-fähig“ oder ähnlich gekennzeichnet sind.
Sechs Jahre wird auf den einmal ausgewählten Fonds eingezahlt. Das siebte Jahr ist so etwas wie der Sonntag des Sparens, in dem keine Beiträge fließen – das so genannte Ruhejahr. Am Ende kann der Sparer über sein gewachsenes Vermögen verfügen.
VL-Sparen: Warum?
Weil es den frühen Start sichert. Und der zahlt sich nun einmal aus, in der Karriere wie beim Aktiensparen. Einfach, weil Aktien beziehungsweise Fondssparpläne auf Aktien bisher auf lange Sicht die lukrativste Anlageform waren , trotz höherer Risiken – mögliche Kurseinbrüche einzelner Aktien sind auch beim Aktienfonds spürbar.[1]
VL-Sparen ist aber noch aus einem weiteren Grund eine gute Idee: Es macht im Fall des Aktienfondssparens aus Azubis Anteilseigner an viel versprechenden Unternehmen. Wenn es den Unternehmen gut geht, können nicht nur Großaktionäre, sondern auch die VL-Sparer profitieren – etwa durch Kursgewinne oder Dividenden.
Ein weiteres Plus: VL-Sparen kostet Azubi & Co. nichts von ihrem ersten selbstverdienten Geld. Denn die VL zahlt der Chef. Das gleiche gilt für das Finanzamt: Der Staat honoriert mit der Arbeitnehmersparzulage, dass Menschen sich um ihre finanzielle Zukunft kümmern.
VL-Sparen: Wer hilft?
Der Arbeitgeber und der Staat helfen beim cleveren Sparen. Der eine legt etwas zum Gehalt dazu, der andere fördert diese Sparsamkeit mit einem Zuschuss.
Beim Arbeitgeber kommt es auf den Vertrag an: Viele Tarifverträge etwa enthalten entsprechende Regelungen, dass der Chef bis zu 40 Euro im Monat zuschießt. Das summiert sich über die Jahre. Manchmal findet sich auch ein Hinweis im individuellen Arbeitsvertrag selbst. Einfach in der Personalabteilung fragen. Allein das ist schon kein schlechtes Geschäft. Und dazu kommt noch der staatliche Zuschuss in Höhe von 80 Euro im Jahr für Alleinstehende.
Wie viel Schubkraft diese Finanzhilfen über einen langen Zeitraum im Rahmen eines VL-Sparplans auf Aktienfonds entfalten können, zeigen Untersuchungen des Fondsverbands BVI. Seit 1962 und immer in Siebenjahressprüngen gerechnet, haben Sparer rückblickend im Schnitt pro Jahr ein Plus von knapp mehr als 7,5 Prozent erzielt.[3]Allein dank der Wertentwicklung der Fonds! Die Sparzulage hinzugerechnet, kommt der Branchenverband in seiner Berechnung auf einen jährlichen Zuwachs von mehr als zehn Prozent. Wer also die 40 Euro monatlich von seinem Arbeitgeber in einen Fondssparplan gesteckt hatte, verfügte am Ende – inklusive Arbeitsnehmersparzulage – im Schnitt über 4381 Euro auf dem Konto.[4] Eine Garantie für die Zukunft sind diese Zahlen bekanntermaßen nicht. Aufgrund der Gefahr von Kurseinbrüchen bei Aktien sind VL-Sparpläne immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Allerdings zeigen sie eindrucksvoll, was mit einer ansprechenden Wertentwicklung möglich ist. Vor allem mit Blick auf ein ganzes Arbeitsleben: Bleibt der Azubi am Ball und bespart seine VL mit 40 Euro durchgängig weiter, könnte er mit einer durchschnittlichen Wertentwicklung des Fondssparplans von drei Prozent pro Jahr nach rund 40 Jahren knapp 40.000 Euro in Empfang nehmen.[5]
VL-Sparen: Wie beantragen?
Ein bisschen Papierkram ist nötig, um von dem cleveren System zu profitieren – aber kein Problem für jemanden, der gerade seinen ersten Job an Land gezogen hat. Zuerst muss die Entscheidung für einen Sparplan fallen und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Der wird der Personalabteilung vorgelegt, die wiederum dafür sorgt, dass die entsprechenden Gelder monatlich fließen. Im Folgejahr sollte der Vertrag dann bei der Steuererklärung angegeben werden. Denn sofern das zu versteuernde Einkommen des VL-Sparers nicht über 20.000 Euro im Jahr liegt (oder 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehe-/Lebenspartnern), bekommt er im Fall der Aktienfondssparpläne 80 Euro im Jahr vom Staat. Das zu versteuernde Einkommen ist übrigens nicht das Bruttoeinkommen, sondern zieht davon Freibeträge, absetzbare Ausgaben und Pauschalen ab.
Klingt einfach, ist einfach – und dennoch kümmern sich viele Menschen nicht darum. 2018 blieben 1,6 Milliarden Euro einfach liegen, rechnet das CFin vor, das Research Center for Financial Services.[6] Nur, weil die Zulagen nicht beantragt werden. 20 Millionen Deutsche haben nach der Untersuchung der Wissenschaftler Anspruch auf die Förderung, sieben Millionen lassen sie links liegen. Und verschenken damit Geld.[6] Das sollte man sich als cleverer Berufseinsteiger wirklich sparen.